Ortsübliche Miete
Wer Wohnbeihilfe beantragen will, darf für seine Wohnung höchstens die ortsübliche Miete zahlen. Seit 2019 gilt die ortsübliche Miete in allen Vorderländer Gemeinden, Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen, Weiler und Zwischenwasser.
Ortsübliche Miete 2026
Die ortsübliche Miete 2026 für 1-2 Zimmerwohnungen und unter 60 m2 liegt bei € 14,72 (brutto) pro m2.Die ortsübliche Miete 2026 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen und/oder über 60 m2 liegt bei € 13,96 (brutto) pro m2.