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Eine Hand hält einen Schlüssel und reicht ihn einer anderen Hand. Der Schlüssel ist an einem Schlüsselbund befestigt.

Ortsübliche Miete


Wer Wohnbeihilfe beantragen will, darf für seine Wohnung höchstens die ortsübliche Miete zahlen.

Seit 2019 gilt die ortsübliche Miete in allen Vorderländer Gemeinden, Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen, Weiler und Zwischenwasser.

Ortsübliche Miete

Die ortsübliche Miete 2025 für 1-2 Zimmerwohnungen und unter 60 m2 liegt bei € 14,16 (brutto) pro m2.

Die ortsübliche Miete 2025 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen und/oder über 60 m2 liegt bei € 13,42 (brutto) pro m2.