Todesfall
Was ist zu tun?
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu.
In erster Linie übernimmt das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten.
Friedhofsgebühren
Die Gebühren für die Benützung der Grabstätten auf dem Gemeindefriedhof sind hier abrufbar.
Nähere Auskünfte zu dem Gemeindefriedhof erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Fraxern.
Sterbeurkunde
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:
Lichtbildausweis der beantragenden Person
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
Heiratsurkunde des Verstorbenen
evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Sterbeurkunde bei Verwitweten
evtl. Scheidungsurteil
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.
Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.
Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Kontakt
Gemeinde Fraxern
Bürgerservice
T +43 5523 64511
gemeinde@fraxern.at